Aktuelles

FORUM - Seminar: Forderungsmanagement in Versicherungen

Die zeitnahe und effektive Realisierung von Außenständen gewinnt in Zeiten enger werdender Margen auch in der Versicherungswirtschaft zunehmend an Bedeutung: Jeder eingenommene Euro offener Prämie im Inkasso ist ein Euro Ergebnisbeitrag. Jeder Euro policierter Prämie im Neugeschäft bringt bestenfalls wenige Cent Ertrag. Gleiches gilt für den Bereich der Verfolgung von Regressforderungen. Diese Binsenweisheit zwingt die Unternehmen immer mehr, intelligente Methoden des Forderungseinzugs zu entwickeln und sowohl intern als auch mit professionellen externen Partnern umzusetzen.

Das zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lutz H. Michel entwickelte Praxis - Seminar richtet sich an leitende Mitarbeiter in Versicherungsunternehmen, deren Dienstleister und Berater und wird die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die Methoden und Verfahren des internen und externen Forderungsmanagements und die Erfolgsfaktoren für Outsourcing - Lösungen aus der Sicht in diesem Bereich erfahrener Praktiker aufzeigen.

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Referat zu Haftungsrisiken beim ambulant betreuten Wohnen am 15.04.2010

Für Anbieter von ambulant betreutem Wohnen gibt es beachtliche Risikopotentiale. Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Ihnen ein Klient von einer Straftat berichtet? Gibt es eine Schweigepflichtsentbindung in einem solchen Fall? Zu diesen Fragestellungen referiert RA Dr. Lutz H. Michel MRICS am 15.04.2010 auf Einladung von beyondsoft im Colonia - Forum in Köln.

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Nordrhein-westfälisches Wohn- und Teilhabegesetz schafft Unsicherheiten für "ambulant betreute Wohngemeinschaften"

Ein gutes Jahr nach Inkrafttreten des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) ist die Rechtslage für viele Menschen - Angehörige wie ambulante Pflegedienste -, die die Lebens- und Wohnform in Wohngemeinschaften als Alternative zu stationärer "Heimunterbringung" befürworten, dermaßen unübersichtlich geworden, dass sich kaum noch neue Wohngemeinschaften gründen. Ursache ist die durch das WTG aufgeworfenen Frage, ob ambulant betreute Wohngemeinschaften unter die Vorschriften für stationäre Altenheime fallen könnten. Oder, wie Claudius Hasenau, Vorsitzender des Vereins Wohnen in Gemeinschaft, die Situation mit einer Frage aus dem Alltag umschreibt: "Sind in ambulant betreuten Wohngemeinschaften normal weich gekochte Eier eigentlich noch erlaubt?"

Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS im Auftrag von Wohnen in Gemeinschaft jetzt ein Rechtsgutachten erstellt. Kernergebnis: Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind aus mehreren Gründen keine "Betreuungseinrichtungen" im Sinne des Gesetzes. Sie werden ganz anders gegründet und organisiert - nämlich selbst oder durch Angehörige - und ferner ist bei getrennten Miet- und Dienstleistungsverträgen über die Organisation und Unterstützung der Mieter keine "strukturelle Abhängigkeit" der sich selbst organisierenden Mieter gegeben. Damit ist bei diesen Wohngemeinschaften nicht der Grund gegeben, weswegen die Bewohner von stationären Altenheimen durch das WTG besonders geschützt werden müssen. Die Gesamtverantwortung für das Leben in der Wohngemeinschaft liegt bei den Mietern bzw. deren gesetzlichen Vertretern selbst und nicht bei einem "Einrichtungsträger".

Mehr zum Thema finden Sie hier >>> und hier >>>

Nürnberger Kolloquium zum Brandschutz am 12.11.2009 mit Referat von Dr. Lutz H. Michel

Bauen im Bestand: Brandschutz ist häufig Problem No. 1!

Je stärker der Trend wird, statt neu auf der "grünen Wiese" zu bauen, Bestandsimmobilien zu ertüchtigen, desto wichtiger wird die Beachtung der brandschutzrechtlichen und -technischen Anforderungen. RA Dr. Lutz H. Michel MRICS referierte zum Thema "Bauen im Bestand - Bestandsschutz und Betreiberverantwortung". Interessiert Sie das Thema mehr, so senden wir Ihnen gerne die Vortrags-Charts zu.

Immobilienkanzlei Dr. Lutz H. Michel MRICS eröffnet Büro in Wien

Die Immobilienwirtschaft in Mitteleuropa wächst zusammen: das war der Auslöser für die Entscheidung, zur Intensivierung des grenzüberschreitenden Beratungsgeschäfts im Bereich der Senioren- und Pflegeimmobilien in Österreich ein Büro zu errichten. Ab sofort hat die Kanzlei ein Standbein in Wien, das sie als Basis für ihre Aktivitäten nutzt.

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Prüfung auf nachhaltige Investments

Die Pflegestatistik 2007 gibt Hoffnung auf nachhaltige Investments, wenn es denn die Richtigen sind, meinen die Experten vom DIS Institut für ServiceImmobilien. Wie man Immobilieninvestments auf wirtschaftliche Nachhaltigkeit prüfen kann, finden Sie bei CARE Invest hier >>>

Erstmals Betreutes Wohnen in NRW gesetzlich geregelt: Prüfungsbedarf für Anbieter gegeben

Mit dem nunmehr am 12.11.2008 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen und zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) als Nachfolger des (Bundes-) Heimgesetzes in NRW ist Betreutes Wohnen in NRW erstmals gesetzlich geregelt worden. Dies hat tief greifende Auswirkungen sowohl auf die Gestaltung neuer Projekte im Betreuten Wohnen wie auch die rechtliche Konfiguration von Bestandsanlagen, für die das Gesetz mit Übergangsregelungen gilt.  Mehr >>>

Dr. Lutz H. Michel MRICS auf der "Altenpflege + ProPflege - Messe 2008 " in Hannover

Im Rahmen der "Altenpflege + ProPflege - Messe" in Hannover vom 12. - 14.02.2008 leitete Dr. Lutz H. Michel MRICS zusammen mit Doris Röhlich, Dipl. Pflegemanagerin, ein Powerseminar zum Thema: "Betreutes Wohnen - DIN Norm setzt bundesweiten Qualitätsstandard".

Dr. Lutz H. Michel MRICS referierte auf dem Seminar des vhw am 24.04.2008 in FFM

Dr. Lutz H. Michel MRICS, Rechtsanwalt, referierte auf dem Seminar des vhw - Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.V. mit dem Thema "Altengerechte Wohnperspektiven: Betreutes Wohnen und Zertifizierung - Reduzierung von Barrieren - Innovative Wohnformen" am 24.04.2008 in Frankfurt am Main.

Sein Vortrag unter dem Titel "Zertifizierung von Anlagen des Betreuten Wohnens nach DIN 77800" beschäftigte sich mit den Zielen der Norm und gibt Informationen über ihre wesentlichen Inhalte. Bereits eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Zertifizierungsverfahrens (September 2006) haben sich viele Betreute Wohnanlagen der Zertifizierung unterzogen. Denn die Einhaltung der Mindeststandards bedeutet nicht zwangsläufig einen "Mehraufwand".

Assekuranz - Inkasso:

Intelligentes Forderungsmanagement für Versicherungsunternehmen tut Not! Die zeitnahe und effektive Realisierung von Außenständen gewinnt in Zeiten enger werdender Margen auch in der Versicherungswirtschaft zunehmend an Bedeutung  Mehr>>>

Pressemitteilung: Dr. Lutz H. Michel MRICS in Programmbeirat des Dementia Fair Congress 2008 berufen

Als Ausdruck der Entwicklungen auf dem Investment Markt der Pflegeimmobilien und der Annäherung der Pflegewirtschaft zur Immobilienwirtschaft wurde Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des DIS Institut für ServiceImmobilien Hürtgenwald / München / Hamburg / Berlin, in den wissenschaftlichen Pogrammbeirat des Dementia Fair Kongress 2008 in Leipzig berufen. Mehr>>> 

Dr. Lutz H. Michel beim FM Kongress 2007

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel referierte beim Facility Management Kongress 2007 in Frankfurt. Sein Vortrag „Betriebs- und Nebenkosten im gewerblichen Raum“ beschäftigte sich mit der sog. zweite Miete und den Ansätzen, diesen z. T. diffusen bereich durch einen Branchenstandard zu klären. Diese wird auch bei gewerblichem Raum immer stärker zum Thema bei der Entwicklung und Konzeptionierung von Gebäuden, bei der Optimierung von Bestandsflächen, bei Investitionsentscheidungen wie auch vor allem bei der Vermietung. Ganzheitliche Planung von gewerblichen Mietflächen, seien es Büros, Handelsflächen oder spezielle Betreiberimmobilien, hat unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit immer mehr auch den Fokus der Optimierung der Betriebs- und Nebenkosten. Dabei ist die technische Seite nur eine Seite der Medaille: die andere ist die der Gestaltung der Betriebs- und Nebenkostenregelungen in den Nutzungsverträgen. Hier galt und gilt nach wie vor die Orientierung an den wohnungsmietrechtlichen Vorgaben, obwohl Wohnungsmiete und Gewerberaummiete gravierende Unterschiede aufweisen. Hinzukommt, dass die Begriffe der Betriebskosten und Nebenkosten nicht kohärent sind und vielmehr diffus gebraucht werden. Diese Sachlage ist der Bedeutung dieser Mietkostenart nicht angemessen und hat dazu geführt, daß die gif – Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. und die GEFMA e.V. in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die GEFMA/gif – Richtlinie 210 erarbeitet haben, die erstmals einen Ansatz nimmt, für diesen Komplex grundsätzliche Standards für die Marktteilnehmer zu entwickeln, um das Thema zu professionalisieren und nicht zuletzt auch die Nebenkostenvereinbarungen zu standardisieren und so Transparenz und einheitliche Sprache zu schaffen. Das Referat zeigte die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage auf, um auf dieser Grundlage die Ziele und Inhalte der Richtlinie zu skizzieren und ihre rechtliche Operationalisierung bei Beurteilung, Verhandlung und Abschluß von Mietverträgen zu verdeutlichen. Mit dem Problem der vertragsrechtlichen Gestaltung von Miet-, Kooperations- und Betreiberverträgen ist Dr. Lutz H. Michel durch u.a. die Arbeit im DIS Institut für ServiceImmobilien, in dessen Beirat er Mitglied ist, oft konfrontiert. Das DIS Institut ist auf die Beratung in Bezug auf Betreiberimmobilien spezialisiert. Diese Immobilien sind häufig mit dem Problem stetig steigender Betriebskosten konfrontiert.

Referat von Dr. Lutz H. Michel auf Dementia Fair Congress 2007

Als Mitglied des Beirats des DIS Institutes für ServiceImmobilien nahm Dr. Lutz H. Michel am Dementia Fair Congress in Bremen als Referent teil. Sein Vortrag mit dem Titel „DIN 77800 Betreutes Wohnen – neuer Maßstab für Qualität im Bereich der Wohnform Betreutes Wohnen für Senioren“ informierte über die kürzlich in Kraft getretene Norm „DIN 77800 – Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen“. Als Dienstleistungsnorm stellt sie Anforderungen an das Dienstleistungskonzept, die architektonischen und baulichen Voraussetzungen, die Sicherung der Qualität, die Vertragsgestaltung und die leistungsbezogene Transparenz. Die Normierung dient dem Schutz des Verbrauchers und bietet gleichzeitig Sicherheit für den Anbieter. Ein Schwerpunkt seiner Darstellungen betraf die Möglichkeiten und Grenzen der Wohnform betreutes Wohnen in Hinblick auf Demenzerkrankungen der Bewohner. Auch hier ist das Ziel eine Vereinbarung zwischen Selbständigkeit, die durch die Grundleistungen unterstützt werden soll und die Schaffung von Sicherheit, die auch die Angehörigen entlasten soll. Entscheidend ist, dabei die Grenzen des BW für dementiell Erkrankte deutlich zu machen. Mehr >>>

DIS-Kurzstudie zur DIN 77800 erschienen Mehr >>>

gif - Kriterienkatalog Pflegeimmobilien fertiggestellt

Bei Interesse an dem Thema schicken sie uns bitte eine E-Mail an office@radrmichel.de

DIN-Norm 77800 "Betreutes Wohnen" verabschiedet

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Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS
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