Aktuelles

Corporate Governance in der Pflegewirtschaft

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS und Prof. Dr. Marc Steffen Rapp, Philipps - Universität Marburg und Partner der „The Business & Governance Consultants”, München / Frankfurt, haben gemeinsam ein Whitepaper zum Thema „Corporate Governance in der Pflegewirtschaft” veröffentlicht. Sie zeigt die nicht zuletzt in der COVID - 19 - Krise aufgeschienenen Notwendigkeiten „guter Unternehmensführung” durch eine Unternehmens- und Gremienstruktur auf, die Risiken reduziert und Nachhaltigkeit gew&aauml;hrleistet.
Mehr zum Whitepaper:
https://www.linkedin.com/pulse/white-paper-zur-bedeutung-und-relevanz-der-corporate-governance-rapp/
und
https://s7-update.com/wie-wichtig-ist-corporate-governance-fuer-die-pflegewirtschaft

2. Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft 2019 in Berlin

Am 04.11. - 05.11.2019 fand die 2. Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft statt. Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS referierte über aktuelle Fragen der Gestaltung ambulant betreuter Wohngemeinschaften und integrierter Pflege - Wohn - Konzepte.

Seminare der VINCENTZ - Akademie zu "Ambulant betreuten Wohngemeinschaften" im 1. Halbjahr 2019

Die VINCENTZ Akademie führt auch im 1. Halbjahr 2019 Seminare zur konzeptionellen Gestaltung und Realisierung von Wohngemeinschaftsangeboten durch.

Referenten sind Dr. Lutz H. Michel FRICS und Claudius Hasenau, die Herausgeber und Autoren des jetzt im VINCENTZ Network in 2. Auflage erscheinenden Praxishandbuchs "Ambulant betreute Wohngemeinschaften".

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CARE Invest Business Meeting anlässlich der ALTENPFLEGE 2019 am 02.04.2019 in Nürnberg

Im Rahmen der in Europa führenden ALTENPFLEGEMESSE mit begleitendem Kongress findet am 02.04.2019 ein CARE Invest Business Meeting statt zum Thema "Stadt - Land - Pflege". In der Veranstaltung werden Chancen, Risiken und Notwendigkeiten für innovative Wohn- und Versorgungsangebote für das Leben im Alter ausgelotet werden. Dr. Lutz H. Michel FRICS ist eingeladen, einen Impulsvortrag zum Thema "Kostenstruktur, Demografie, Betreiberkonzepte - Wie moderne Versorgung in der Region funktioniert" zu halten und wird in der Podiumsdiskussion mit namhaften Akteuren der Pflegewirtschaft mitwirken.

Mehr zum Programm finden Sie <<< hier >>>

Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft

Am 26.09.2018 fand in Berlin erstmals die von VINCENTZ Network und WIG Wohnen in Gemeinschaft e.V. initiierte "Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft" statt. Die Konferenz mit Fachausstellung war "der" Treffpunkt aller Akteure, die sich mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Deutschland befassen - als Anbieter, Investoren, Gestalter oder Berater. Dr. Lutz H. Michel FRICS referierte in zwei Workshops zu aktuellen leistungs- und ordnungsrechtlichen Frage rund um Wohngemeinschaften und zeigte, wie das Angebot von Wohngemeinschaften nachhaltig gelingen kann.

Altenheim EXPO 2018 mit Referat von Dr. Lutz H. Michel FRICS

Am 19. und 20. Juni 2018 fand die 10. Altenheim EXPO in Berlin statt. Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS hielt als Beirat des DIS Institut für ServiceImmobilien mit Udo Reichling Partner der THERON Strategieberater - Gruppe als DIS - Kooperationspartner einen Vortrag zum Thema "Erfolgreich im Verbund". Er zeigte auf, wie der Aufbau sektorenübergreifender Angebote strategisch gelingen kann.

Die Referate der Tagung werden vom VINCENTZ Network in einem Tagungsband veröffentlicht, der demnächst erworben werden kann.

Mehr zum führenden Strategiekongress der Altenhilfe finden Sie <<< hier >>>

VINCENTZ AKADEMIE mit Konferenzen zu Ambulant betreuten Wohngemeinschaften im 1. Halbjahr 2017

Die VINCENTZ AKADEMIE führte im 1. Halbjahr 2017 wieder drei Seminare zur Gestaltung, Finanzierung und Umsetzung von Ambulant betreuten Wohngemeinschaften durch.

Die Veranstaltungen wendeten sich an

  • Inhaber von ambulanten Pflegediensten
  • Heimleiter/Einrichtungsleitungen
  • Geschäftsführer ambulant und stationär Pflegedienstleitungen und Wohnbereichsleitungen (PDL und WBL)
  • Träger und leitende MitarbeiterInnnen der stationären, teilstationären und ambulanten Altenhilfe

und gaben Praxishinweise für den Aufbau von Wohngemeinschaften als Elemente von ambulanten Versorgungsketten. Referenten waren die Herausgeber des VINCENTZ Praxishandbuch zum Thema, Claudius Hasenau und Dr. Lutz H. Michel FRICS.

Themen waren: Konzepte, ordnungsrechtlicher Rahmen, Leistungsrecht, Organisation, Betriebsfragen, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Refinanzierung von ambulanten Wohngemeinschaften. Besonders wurde auf das PSG II und das PSG III eingegangen.

Die Veranstaltungen fanden am

  • 18. Mai 2017 in Leipzig
  • 09. Juni 2017 in Hannover
  • 22. Juni 2017 in Augsburg
statt.

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Ambulant betreute Wohngemeinschaften - gestalten - finanzieren - umsetzen

VINCENTZ AKADEMIE mit Konferenzen zu Ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Die VINCENTZ AKADEMIE führte im 2. Halbjahr 2016 in Kooperation mit der BFS Bank für Sozialwirtschaft drei Konferenzen zur Gestaltung, Finanzierung und Umsetzung von Ambulant betreuten Wohngemeinschaften durch. Auf den Konferenzen, die sich an

  • Inhaber von ambulanten Pflegediensten
  • Heimleiter/Einrichtungsleitungen
  • Geschäftsführer ambulant und stationär Pflegedienstleitungen und Wohnbereichsleitungen (PDL und WBL)
  • Träger und leitende MitarbeiterInnnen der stationären, teilstationären und ambulanten Altenhilfe

wendeten, referierten die Herausgeber und Autoren des VINCENTZ Praxishandbuch zum Thema.

An der Spitze stand das Referat von Britta Klemm, Sozialmarktanalystin, BFS Immobilien-Service GmbH, Köln, zum Thema: "Ambulante Wohngemeinschaften als Baustein für eine zukunftsfähige Ausrichtung der Altenpflege".

Dann trug Dr.-Ing. Marco Kelle, geschäftsführender Gesellschafter, PlanKonzept GmbH, Sandersdorf-Brehna, zu den planerischen Grundlagen von ambulanten Wohngemeinschaften vor.

Dr. Lutz H. Michel FRICS, Rechtsanwalt, Hürtgenwald, und Claudius Hasenau, Geschäftsführer, APD Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH, referierten zum Thema "Ambulante Wohngemeinschaften als Lebensräume - Konzepte, ordnungsrechtlicher Rahmen, Leistungsrecht, Organisation, Betriebsfragen, Wirtschaftlichkeit, Qualität" und den Abschluss der Veranstaltung bildet der Vortrag von Claudius Hasenau zur Refinanzierung von ambulanten Wohngemeinschaften.

Die Veranstaltungen fanden am

  • 22. September 2016 in Berlin, Maritim Hotel Berlin,
  • 18. Oktober 2016 in Stuttgart, arcona MO. Hotel - Stuttgart und
  • 22. November 2016 in Düsseldorf/Ratingen, Holiday Inn Düsseldorf Airport - Ratingen
statt.

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7. WIG - Fachtagung am 17.11.2015 zu aktuellen Themen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Gelsenkirchen

Am 17.11.2015 fand zum siebten Mal die jährliche Fachtagung von WIG Wohnen in Gemeinschaft statt. Themen waren die aktuelle Entwicklung der Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, juristische und betriebswirtschaftliche Fragen zur Gestaltung sowie Praxisforen, die das Leistungs- und Förderrecht der Wohngemeinschaften, praxiserprobte Architekturkonzepte, die nachhaltige Kommunikation zu Wohngemeinschaften und ganz praxisbezogen Konzepte und Erfahrungen zur individuellen Begleitung von Menschen in Wohngemeinschaften behandelten.

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS berichtete über ein Jahr Erfahrungen mit dem neuen WTG in NRW.

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Gerne stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zur Verfügung!

Das Ordnungsrecht von ambulant betreuten Wohngemeinschaften Aktuelles Seminar am 24.09.2015

Die WIG - Akademie veranstaltete mit RA Dr. Lutz H. Michel FRICS am 24.09.2015 in Gelsenkirchen ein Spezialseminar zum Ordnungsrecht ambulant betreuter Wohngemeinschaften in NRW. Im Rahmen der Veranstaltung wurden alle rechtlich relevanten Aspekte bei der Gründung und dem Betrieb dieser neuen Wohnform für Senioren behandelt. Die Veranstaltung richtete sich an ambulante Dienste, Betreiber stationärer Pflegeheime, Immobilieninvestoren und ihre Architekten und Finanziers sowie die Wohnungswirtschaft.

Management Circle - Konferenz Senioren- und Pflegeimmobilien am 07. - 08.09.2015

"Investieren in die Demographie - Senioren- und Pflegeimmobilien" lautete der Titel der am 07. - 08.09.2015 in Kooperation mit dem DIS Institut unter dem Vorsitz von RA Dr. Lutz H. Michel FRICS in Frankfurt stattgefundenden Konferenz. Sie behandelte das ganze Spektrum des Investments in diese demografiebezogene Assetklasse.

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Neues Heimrecht für Niedersachsen

Die einrichtungsrechtliche Novellierungswelle hat nun auch Niedersachsen erfasst: Mit dem jetzt in den Landtag eingebrachten "Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)" soll insbesondere eine Trendwende in Bezug auf die Wohngemeinschaften vollzogen werden. Sie werden in erheblichem Umfang von ordnungsrechtlichen Restriktionen freigestellt und insbesondere wird die Initiierung durch professionelle Dienstleister erleichtert. In einem Beitrag in CARE Konkret hat RA Dr. Lutz H. Michel FRICS die zu erwartende neue Rechtslage geschildert und bewertet.

Den Beitrag finden Sie <<< hier >>>

WTG Seminar am 19.03.2015

Aktuelle Fragen des neuen Wohn- und Teilhabegesetzes in NRW in Bezug auf "anbieterverantwortete Wohngemeinschaften" standen im Mittelpunkt eines Seminars, das RA Dr. Lutz H. Michel FRICS am 19.03.2015 im Rahmen der WIG Akademie hielt. Ziel war, Anbietern Orientierung zu geben, damit sie sich im Dschungel des Einrichtungsrechts zurecht finden. Themen waren u.a.:

Das Programm finden Sie <<< hier>>>

WIG - Fachtagung am 18.11.2014

Zum 6. Mal führte der Fachverband für Wohngemeinschaften, WIG Wohnen in Gemeinschaft, die jährliche Fachtagung zu Fragen ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Wissenschaftszentrum in Gelsenkirchen durch. Die Jahrestagung des in Deutschland einmaligen Fachverbands legte das Schwergewicht auf die neuen Optionen für Wohngemeinschaften unter dem in Kraft getretenen GEPA. Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS referierte zu Fragen der rechtlichen Gestaltung der neuen Form der "anbieterverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen" und den Konsequenzen des neuen Landesrechts für Anbieter und Initiatoren. Ferner stand er im Rahmen eines Forums für rechtliche Spezialfragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rahmenprüfkatalog für die Heimaufsichten in NRW, Rede und Antwort.

Weitergehende Informationen können Sie <<< hier >>> anfordern.

Totale Barrierefreiheit von Rechts wegen?

Die DIN 18040 Teil 2 mit ihren "R" - Anforderungen für rollstuhlgerechte Wohnumgebungen hat nicht nur in Bayern im Zusammenhang mit der Ausführungsverordnung zum Pflegewohnqualitätsgesetz für Wirbel gesorgt. Auch in NRW "wabert" die These, dass alles Bauen, auch normale Wohnbauvorhaben, die Anforderungen an die Rollstuhlgerechtigkeit erfüllen muss. RA Dr. Lutz H. Michel FRICS ist dieser These in einem Gastbeitrag für das Verbandsmagazin des vdw Rheinland - Westfalen nachgegangen. Sein Statement findet sich <<< hier >>>

Dr. Lutz H. Michel für WIG Wohnen in Gemeinschaft auf BIVA Fachtagung

Diskussionsrunde BIVA "Neue Herausforderungen an die Pflegeberatung im Lichte des PSG" war das Thema der Fachtagung der BIVA Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. am 10.10.2014 in Berlin.

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS war eingeladen, als rechtlicher Berater von WIG Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V., dem einzigen auf ambulant betreute Wohngemeinschaften spezialisierten Fachverband in Deutschland die Sichtweise der Anbieter von Betreuung und Pflege in Wohngemeinschaften auf der hochkarätig besetzten Fachtagung zu präsentieren. Vor dem Hintergrund von Einführungsreferaten des Referatsleiters im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Christian Berringer, zum neuen Pflegestärkungsgesetz und von Professor Thomas Klie, Evangelische Hochschule Freiburg, zu den Evaluierungsergebnissen seiner Untersuchungen zu den Anforderungen an die öffentliche Pflegeberatung setzten sich zwei Foren thematisch mit dem Stand der Umsetzung der Pflegeberatung angesichts neuer Leistungsangebote aus Anbietersicht und zur Bewertung der Beratungsangebote aus Sicht der Kunden auseinander. Für WIG Wohnen in Gemeinschaft NRW plädierte Dr. Michel für mehr Transparenz über die Möglichkeiten der Leistungsinanspruchnahme angesichts der Stärkung der Vielfalt der Angebote in leistungsrechtlicher Hinsicht und forderte eine angebotsneutrale zugehende Beratung zu Pflege und Wohnen. Aus der Erfahrung von WIG Wohnen in Gemeinschaft berichtend, forderte er mehr anbieterneutrale Entscheidungshilfen. Der gegenwärtig intensiv diskutierten Angebotssteuerung durch die Kommunen erteilte er eine klare Absage: "Die Kommunen haben eine Daseinsvorsorgeaufgabe, aber kein Daseinsbestimmungsrecht durch Planung, Kontingentierung oder Verknappung von kommunalpolitisch nicht gewollten Angeboten." Insbesondere hob er hervor, dass in der Beratung ein besonderes Schwergewicht auf integrierte, quartierbezogene Angebote zu legen sei und hier auch insbesondere die so genannten neuen Wohnformen, vor allem auch ambulant betreute Wohngemeinschaften als klassische quartiersnahe Angebote in den Mittelpunkt der Beratung zu rücken seien. Die Teilnehmer der Fachtagung waren sich einig, dass die Forderung nach mehr Teilhabe im Alter, bei Pflegebedürftigkeit und bei Behinderung gebieten, neuen Pflegewohnformen mehr Bedeutung einzuräumen. Von daher wurde die Politik von WIG Wohnen in Gemeinschaft bestätigt, die dahin geht, kleinteilige integrierte Versorgungsangebote flächendeckend zu implementieren.

Mehr zu WIG Wohnen in Gemeinschaft unter <<< www.wig-nrw.de >>>

GEPA NRW in Kraft getreten

In seiner Sitzung am 01.10.2014 hat der Landtag NRW die Weichen für das neue Pflegerecht in Nordrhein-Westfalen gestellt: Mit den Stimmen aller Fraktionen und der Enthaltung nur einzelner "Piraten" wurde das GEPA, das "Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW)" verabschiedet. Zugleich erteilte der Landtag sein Einvernehmen mit den beiden Durchführungsverordnungen, nämlich einerseits der WTG - DVO und der bis zuletzt heiß umstrittenen APG - DVO. Damit hat ein mehrere Jahre dauernder Prozess partizipativer Gesetzesnovellierung seinen Abschluss gefunden.

Das Gesetz ist nach Veröffentlichung im Gesetzblatt NRW am 16.10.2014 in Kraft getreten. Mittlerweile sind auch die beiden Ausführungsverordnungen veröffentlicht und gelten nunmehr für alle Pflegewohnangebote in NRW.

Das neue Heimordnungsrecht für Nordrhein-Westfalen ist im Wohn- und Teilhabegesetz WTG kodifiziert. Das neue Landespflegerecht ist in dem Alten und Pflegegesetz (APG) kodifiziert.

WTG: Neue Angebotsformen und mehr Kontrolle

Mit den ordnungsrechtlichen Regelungen im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) werden insbesondere drei Bereiche ganz wesentlich berührt:

Erstens wird eine neue Pflege -Wohnform, nämlich die anbieterverantworteten Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen rechtlich strukturiert und damit neben den klassischen Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, den Heimen, als einrichtungsrechtliche Wohnform statuiert. Dies hat besondere Bedeutung vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit virulenten Abgrenzungsprobleme zwischen Betreuungseinrichtungen und privatem Wohnen mit Pflegeversorgung. Das neue WTG grenzt die private Form der selbstverantworteten Wohngemeinschaften nunmehr klar von der einrichtungsrechtlichen Form der anbieterverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen ab. Die Abgrenzungskriterien sind handhabbar und verschaffen sowohl bei demjenigen, der Wohnen in der Immobilie bereitstellt, wie aber auch bei demjenigen, der Pflege- und Betreuungsleistungen erbringt, erhebliche Rechtssicherheit. Damit dürften die Dumme gebrochen sein bzw. werden können, die der stärkeren Verbreitung von Wohngemeinschaften bislang entgegenstanden.

Zweitens werden Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen als WTG - Einrichtungen klassifiziert mit der Konsequenz, dass diese der Heimaufsicht unterliegen. Dies war sehr umstritten, da dort nicht "gewohnt" wird, was ja den erhöhten Schutzbedarf der Tagespflegegäste erst evozieren würde, ist aber nunmehr geltendes Recht. Man wird abwarten müssen, wie die sich die Heimaufsichtspraxis entwickeln wird.

Drittens werden ambulante Pflegedienste, wenn sie in Wohngemeinschaften tätig sind, der ordnungsrechtlichen Kuratel unterstellt. Auch diese Regelung - heiß umstritten - ist systemwidrig, aber nunmehr Gesetz.

APG: Verschlechterung der Investkostenförderung und mehr kommunale Planung und Angebotssteuerung

Mit dem APG und der APG - DVO wird in die tradierte Refinanzierungsstruktur stationärer Einrichtungen gravierend eingegriffen. Auf der einen Seite werden die Investkostenregelungen zukünftig darauf hinauslaufen, dass Pflegeheimneubauten zunehmend unattraktiv werden. Ersatzneubauten werden von den Abschreibungssätzen und den Abschreibungsdauern her bevorzugt. Dies ist Ausdruck der politischen Linie der Landesregierung, mehr auf kleinteilige quartiersnahe Versorgung, als denn auf "große" vollstationäre Betreuungseinrichtungen zu setzen. Auf der anderen Seite ist ganz gravierend, dass ab dem 1.1.2020 die Anerkennung von Miet- und Pachtaufwendungen in Mietmodellen an den "Tatsächlichkeitsgrundsatz" gekoppelt wird, was darauf hinausläuft, dass eine Vielzahl von bestehenden Pachtverträgen gefährdet wird mit der Folge, dass deren Refinanzierung nicht mehr gesichert ist.

Ferner ist in letzter Sekunde zur Unterstützung des Ziels der Landesregierung, den Kommunen mehr Einfluss auf das Baugeschehen im Bereich von Pflegeeinrichtungen zu geben, ein dezidiertes Instrumentarium von Bedarfsplanung und Bedarfsbestätigungen in das APG gekommen. Die schon längst vergessen gewöhnte Bedarfsbestätigung feiert fröhliche Urständ mit allen Problemen, die dies für die Gewährleistung einer am Verbraucherwillen orientierten Versorgungsinfrastruktur mit sich bringt. Zukünftig sollen die Kommunen berechtigt sein, Art und Umfang der in ihrem Sprengel entstehenden Angebote zu lenken. Dies wird die durch die Verschlechterung der Refinanzierung stationärer Einrichtungen zu befürchtende Versorgungslücke noch weiter vergrößern. Man fragt sich nachwievor, ob dies verfassungsmäßig und europarechtskonform ist.

Was in dem APG fehlt, ist die monetäre Initialförderung für die politisch doch so gewünschte Form der anbieterverantworteten Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen. Der in diesem Bereich tätige Fachverband WIG Wohnen in Gemeinschaft NRW hat seit Jahren diese Kritik artikuliert, hat aber bedauerlicherweise damit kein Gehör gefunden. Man fragt sich also, wie die Versorgungssicherheit nachhaltig gewährleistet werden soll, wenn auf der einen Seite durch die Einzelzimmerquote ab Mitte 2018 definitiv Kapazitäten wegfallen und infolge der verschlechterten Refinanzierungsbedingungen für stationäre Einrichtungen Zusatzkapazitäten sicherlich nicht in dem Maße entstehen, wie dies erforderlich wäre. Daraufhin darauf haben die Trägerverbände, insbesondere auch der bpa als führender Anbieterverband privater Altenhilfe nachdrücklich hingewiesen - vergeblich.

"GEPA - Stresstest" tut Not!

Was ist nun für stationäre und ambulante Anbieter wie aber auch für die Immobilienwirtschaft, die Heimimmobilien bereitstellt, zu tun?

Stationäre Anbieter haben, wenn sie dies nicht schon getan haben, ihre Einrichtung einen "GEPA - Stresstest" zu unterziehen. Dieser hat einerseits das Thema bauliche Anforderungen an bestehende Einrichtungen zu umfassen, andererseits die Frage anzusprechen, ob und wie Ersatzkapazitäten auch unter Nutzung des Instruments des Poolen von Kapazitäten geschaffen werden können und zudem zu klären, wie die wirtschaftliche Situation der Häuser in Mietmodellen nach 2019 aussehen wird. Letzteres ist auch ein Thema der Investorenseite, die von sich aus denselben "GEPA - Stresstest" vornehmen muss. Ferner sollten stationäre Anbieter überlegen, ob und in welcher Weise sie unter Nutzung des neuen Angebotsmodells der anbieterverantworteten Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen neue Geschäftsfelder besetzen können, um Wachstum jenseits vollstationärer Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot zu realisieren.

Ambulante Anbieter haben auch vor dem Hintergrund der Margenenge im "fahrenden Dienst" die strategische Frage zu beantworten, ob sie die Chance ergreifen, durch die Begleitung und Übernahme der Betreuung und Pflege in anbieterverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen betriebswirtschaftlichen Mehrwert zu generieren. Hierbei haben sie die ordnungsrechtlichen Anforderungen des WTG zu beachten, was auch bedeutet, schon bestehende Angebote der Begleitung von Wohngemeinschaften daraufhin zu prüfen, wie sie weitergeführt werden können. Hinzu kommt, dass sie die große Chance haben, die leistungsrechtlichen Verbesserungen, die das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) gebracht hat, und das 1. Pflegestärkungsgesetz sicher bringen wird, für diese Versorgungsmodelle zu nutzen. Dazu gehört auch, dass ambulante Anbieter sich verstärkt der Frage zuwenden, ob Kombinationsangebote aus Betreuten Wohnen, Tagespflege und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen für sie nicht das Geschäftsmodell der Zukunft werden sein können.

Beide, stationäre wie ambulante Anbieter, werden sich aufgrund des sich verändernden ordnungsrechtlichen und leistungsrechtlichen Umfelds auf der einen Seite und dem politischen Mainstream des Petitums nach quartiersbezogenen Versorgungsmodellen zunehmend mit Wohnungs- und Immobiliengesellschaften verbinden und mit diesen strategische Partnerschaften eingehen müssen: Die Betreuungs- und Pflegeanbieter haben das pflegerische und betreuerische Know-how, die Immobiliengesellschaften, insbesondere die Wohnungsgesellschaften, sind dabei viel näher am Menschen als sie selbst: Das Potenzial der Mieter in den Wohnungsquartieren zu erschließen, ist insbesondere für ambulante Anbieter ein Geschäftsmodell, das erhebliche wirtschaftliche Potenziale in sich birgt.

Resümeé?

Das GEPA ist sicherlich kein "Jahrhundertgesetz". Es ist auch viel zu sehr von "Dirigismus" geprägt. Es ist aber handhabbar: Insbesondere im Bereich der "neuen Wohnformen" eröffnet es Optionen, die es so klar strukturiert und auf Nachhaltigkeit ausgelegt in anderen Bundesländern nicht gibt. Mit den Investkostenverschlechterungen werden sich sicherlich über kurz oder lang die Gerichte auseinandersetzen müssen: Insbesondere das Eingreifen des APG in bestehende Miet- und Pachtverhältnisse wird dies provozieren. Gleiches gilt für die "kommunale Bedarfslenkung", die - gemeindlich in aller Tragweite vollzogen verfassungsrechtlich extrem bedenklich ist. Aber: Welches Gesetz hat schon eine gerichtsfreie Historie?

Neues Pflegerecht in NRW: Auf halbem Weg stehen geblieben!
Landesregierung setzt sich mit der APG - DVO ohne Not zwischen alle Stühle

Als Teil der Neuausrichtung des nordrhein - westfälischen Heim- und Pflegerechts hat sich die Landesregierung mit dem Entwurf einer Durchführungsverordnung zu dem Alten- und Pflegegesetz, das das Landespflegegesetz mit seinen diversen Verordnungen ersetzen soll, zwischen alle Stühle gesetzt: Im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen gefährden die deutlichen Verschlechterungen der Refinanzierungsbedingungen für Pflegeheime nicht nur die Deckung des zukünftigen Bedarfs, sondern auch Bestandseinrichtungen im Mietmodell, wenn nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren gravierende Änderungen Realität werden. Im Bereich der neuen Wohnformen und hier vor allem der anbieterverantworteten Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen sucht man vergebens nach Förderregelungen, die dringend notwendig wären, um das politische Ziel, diese Wohnform als echte Alternative und Substitut zu stationären Versorgungsmodellen zu etablieren, zu erreichen. Kurz: Weder wird gelassen, was zu lassen ist, noch wird das getan, was zu tun ist!

In dieser verfahrenen Situation, die in den Beiträgen aller Stakeholder in der Landtags - Anhörung am 08.05.2014 zu der Durchführungsverordnung zum APG (APG - DVO), die die Quelle dieser gravierenden Schwächen und Mängel ist, prägnant aufgezeigt wurde, ist dringend Reparaturarbeit bei der APG - DVO angesagt:

1. Die Refinanzierung von Bestandspflegeheimen darf nicht verändert werden.

2. Die Förderung von (Ersatz-)Neubau muss die Aspekte der Lebenszeit von Pflegeimmobilien bei den Abschreibungssätzen und -dauern berücksichtigen.

3. Die anbieterverantworteten Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen sind adäquat zu fördern.

Mehr dazu in einem Positionspapier von RA Dr. Lutz H. Michel FRICS in CARE Konkret vom 16.05.2014 und den Statements von WiG Wohnen in Gemeinschaft NRW und bpa - NRW.

Dr. Michels Artikel in CAREkonkret vom 16.05.2014

bpa Sonderrundschreiben Anhörung APG DVO.pdf

Stellungnahme Wohnen in Gemeinschaft NRW

GEPA: Paradigmenwechsel in der Pflege für NRW - ambivalente Aussichten

Sicherlich bringt das GEPA einen Zeitenwechsel für die stationäre und ambulante Pflege in Nordrhein - Westfalen: Aber der Paradigmenwechsel ist ambivalent. Hier finden Sie die von RA Dr. Lutz H. Michel FRICS maßgeblich miterarbeitete Stellungnahme von Wohnen in Gemeinschaft NRW zum Regierungsentwurf des GEPA:

Stellungnahme Wohnen in Gemeinschaft NRW

sowie die Pressemitteilung dieses Landesverbandes, dessen Mitglieder die Lebens- und Wohnform "ambulant betreute Wohngemeinschaft" vor Jahrzehnten maßgeblich entwickelt haben, ständig weiter entwickeln und begleiten

Pressemitteilung WiG

sowie einen Artikel von RA Dr. Lutz H. Michel FRICS aus CARE Invest zu denen problematischen Implikationen des Gesetzes für die stationäre Pflege

Artikel CARE Invest vom 04.10.2013

Kritik und Hinweise sind stets willkommen!

Benötigen Sie konkrete Beratung zu den Auswirkungen des GEPA auf Ihr Leistungsangebot oder wünschen Sie Unterstützung bei der Konzeption neuer Angebote, so steht Ihnen RA Dr. Lutz H. Michel FRICS unter GEPA@RADrMichel.de gerne zur Verfügung.

Zwischen Politik und Praxis - Pflegewohngemeinschaften in der Diskussion

Auf dem "1. Fachgespräch für Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen" (von WIG NRW und der KCR GmbH gemeinschaftlich organisiert) am 18. Februar 2014 war RA Dr. Lutz H. Michel FRICS eingeladen, den aktuellen Stand zum GEPA NRW und zum "Rahmenprüfkatalog für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen" zu referieren. Auf dem Fachgespräch wurde der Gesetzesentwurf erneut von Dr. Lutz H. Michel FRICS vorgestellt und erläutert. Er plädierte für die Notwendigkeit des "WTG - Checks für Wohngemeinschaften: "Jede WG und jeder Anbieter muss sich fragen, was er aktuell tut und in welchen Rechtsrahmen er nach Inkrafttreten des WTG in der zweiten Jahreshälfte 2014 gehen will!"

Weitere Informationen finden Sie <<< hier >>>

WIG Wohnen in Gemeinschaft NRW:
5. Fachtagung am 19.11.2013 in Gelsenkirchen

Die aktuellen Entwicklungen rund um Wohngemeinschaften vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen in Nordrhein - Westfalen wurden auf der 5. Fachtagung von WIG Wohnen in Gemeinschaft am 19.11.2013 thematisiert.

Unter dem Leitmotiv: "Das neue GEPA: Schokolade mit ein wenig Bittergeschmack" wurden die Chancen und Stolpersteine im GEPA - Gesetzentwurf und die Konsequenzen für alte und neue Wohngemeinschaften ausgeleuchtet. RA Dr. Lutz H. Michel FRICS, der WIG im Prozess der Erarbeitung dieses Gesetzes unterstützt, nahm an einer Diskussionsrunde mit Detlev Spohr, Referatsleiter "Wohn -und Teilhabegesetz" im Pflegeministerium des Landes NRW (MGEPA), sowie Claudius Hasenau, Vorsitzender von WIG, teil und gestaltet einen Workshop zu spezifischen rechtlichen Fragestellungen.

Weitere Informationen finden Sie <<< hier >>>

REHACARE 2013 - Referat Dr. Michel zum GEPA:
Noch mehr Wohnen für ein Langes Leben

Am 25.09 und 26.09.2013 fand im Rahmen der REHACARE 2013 die führende Kongressveranstaltung Westdeutschlands zum Thema "Wohn(t)raum - Selbstbestimmtes Wohnen und Pflege zu Hause" mit den Schwerpunkten Wohnen im Alter, häusliche Pflege, Schlaganfall, Inklusion statt. Der REHACARE - Kongress widmete sich allen aktuellen Fragen, die vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft immer drängender werden.

Breiten Raum nahmen die Strategien der Landesregierung im Rahmen des neuen GEPA ein: Die Eröffnung des Kongresses hatte Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, mit einem prägnanten Plädoyer für die ihre "quartiersbezogene Pflegepolitik für NRW" übernommen.

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS referierte im Rahmen der Vortragsreihe VIII - "Quartierskonzepte der Wohnungswirtschaft" zu den neuen Möglichkeiten und Chancen, die die Novellierung des Heim- und Pflegerechts in Nordrhein Westfalen den ambulanten und stationären Anbietern und der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eröffnet. Den Schwerpunkt seiner Ausführungen bildeten die sog. "neuen Wohnformen" im Kontext von quartierbezogenen und wohnungswirtschaftlichen Konzepten.

Zum Programm gelangen Sie <<< hier >>>; bitte beachten Sie insbesondere die Seiten 4 und 5 des Programms.

Haben Sie Interesse an den Charts zum Referat so senden Sie bitte eine eMail an: office@radrmichel.de

GEPA in NRW und WTPG in Baden - Württemberg:
vhw - Seminare am 18.09. und 24.09.2013

Sowohl in Nordrhein - Westfalen wie auch in Baden - Württemberg stehen grundsätzliche Novellierungen des Heimrechts an. Um den betroffenen Anbietern, der Immobilienwirtschaft und den Heimaufsichten hier aktuelle Hilfestellungen in Bezug auf die Einschätzung der Gesetzesvorhaben und den mit ihnen verbundenen Konsequenzen zu geben, veranstaltet der vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. auf Initiative und unter maßgeblicher konzeptioneller Gestaltung von RA Dr. Lutz H. Michel FRICS Fachseminare in Dortmund und Böblingen, die sich unter Mitwirkung ausgewiesener Fachreferenten mit allen Fragen rund um stationäre Hausgemeinschaften und ambulante Wohngemeinschaften befassen. Behandelt wurden die konzeptionellen Gestaltungsmöglichkeiten im Licht der ordnungs- und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen - immer mit ausgesprochenem Praxisbezug.

Am 18.09.2013 referieren zum GEPA in Dortmund der zuständige Abteilungsleiter aus dem MGEPA NRW, Markus Lessmann, der das Gesetzesprojekt entscheidend geprägt hat, Dr. Bodo de Vries, Vorstand des Ev. Johanneswerks, Bielefeld, und Claudius Hasenau, Geschäftsführer APD Pflegedienste, Gelsenkirchen. Dr. Michel moderiert die Abschlussdiskussion, an der zusätzlich als Vertreter der Wohnungswirtschaft Rolf Schettler, Geschäftsführender Gesellschafter der Schettler - Gruppe, Vorsitzender des nordrhein - westfälischen Seniorenimmobilienarbeitskreises des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., teilnehmen wird.

Zum Programm gelangen Sie <<< hier >>>

In der Veranstaltung am 24.09.2013, die ebenfalls unter maßgeblicher konzeptioneller Gestaltung von RA Dr. Lutz H. Michel FRICS stattfindet, stellt der zuständige Referatsleiter Ulrich Schmolz aus dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg den Entwurf des WTPG vor und Vorträge von Ingrid Hastedt, Vorstandsvorsitzende Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg, Stuttgart, und Kaspar Pfister, Geschäftsführender Gesellschafter der BeneVit - Gruppe, setzen sich mit den Marktauswirkungen des Gesetzesvorhabens auseinander. Die Fachtagung schließt eine Diskussionsrunde aller Referenten unter der Moderation von Dr. Michel ab.

Zum Programm gelangen Sie <<< hier >>>

Haus- und Wohngemeinschaftskonzepte im Spannungsfeld zwischen Heimgesetzen und Pflegeneuausrichtungsgesetz

vhw - Seminar zu Haus- und Wohngemeinschaften am 17.06.2013 in Hannover

Auf Initiative und unter maßgeblicher konzeptioneller Gestaltung von RA Dr. Lutz H. Michel FRICS veranstaltete der vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung ein Fachseminar, das sich unter Mitwirkung ausgewiesener Fachreferenten mit allen Fragen rund um stationäre Hausgemeinschaften und ambulante Wohngemeinschaften befasste. Behandelt wurden die konzeptionellen Gestaltungsmöglichkeiten im Licht der ordnungs- und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen - immer mit ausgesprochenem Praxisbezug. Dr. Michel referierte zum ordnungs- und immobilienrechtlichen Kontext, Thorsten Müller, Fachbereichsleiter Soziale Dienste/Wohnkonzepte, Johanniter, stellte ambulante Wohngemeinschaften als wesentliche Elemente von Quartierskonzepten dar, Dorothee Wiederhold, Pflegedirektorin Eilenriede - Stift, widmete sich der Frage, ob Hausgemeinschaften Alternativen zur "Ambulantisierung stationärer Pflege" sein können und Anja Möwisch, Rechtsanwältin, behandelt die leistungsrechtlichen Optionen nach dem PNG. Die Veranstaltung richtete sich Führungsmitarbeiter von Anbietern von Altenhilfe, Akteure im kommunalen Bereich sowie Vertreter der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Sie fand eingehendes Echo in der Fachpresse: siehe den Bericht in CARE konkret vom 19.07.2013, S. 11.

Zum Programm gelangen Sie <<< hier >>> und <<< hier >>> finden Sie den Bericht in CARE Konkret.

Neuer Online-Ratgeber für alternative Wohnformen

Unter Federführung von Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS ist durch die Kooperation zwischen dem DIS Institut für ServiceImmobilien und Wohnen-im-Alter.de, dem reichweitenstärksten Internet-Portal rund um das Wohnen im Alter, ein Online-Ratgeber für Senioren, aber auch für Projektentwickler und Investoren vornehmlich zu den Themen "Betreutes Wohnen" und "Ambulant betreute Wohngemeinschaften" entstanden.

Für die Anbieterseite sind insbesondere die Darstellung der Erfolgsfaktoren für "Betreutes Wohnen" und die Erfolgsfaktoren für "Ambulant betreute Wohngemeinschaften" interessant.

Dr. Lutz H. Michel: "In den Betreiberratgebern auf Wohnen-im-Alter.de werden erstmals die maßgeblichen Aspekte, die bei der Entwicklung, Planung und Realisierung von Betreutem Wohnen und Ambulant betreuten Wohngemeinschaften gelten, prägnant und praxisbezogen dargestellt!"

Weiterführende Informationen finden Sie in der gemeinsamen
<<< Presseerklärung >>> des DIS Instituts und Wohnen-im-Alter.de

NRW: Paradigmenwechsel in der Pflege steht bevor

Mit dem "Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in Nordrhein-Westfalen - GEPA NRW" soll in NRW politisch ein Paradigmenwechsel eingeläutet werden.

Die Kernpunkte des Reformvorschlags sind nach der Presseerklärung der zuständigen Minuisterin Barbara Steffens vom 25.06.2013:

  • die Unterstützung solcher Wohn- und Pflegeangebote, die einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Quartier sichern
  • Reformierung der Mindeststandards für Pflege- und Wohnangebote, auch um auch die Gründung alternativer Wohnformen, wie z.B. ambulant betreute Senioren - Wohngemeinschaften, zu erleichtern
  • Stärkung bedarfsorientierter ambulanter Unterstützungsangebote
  • Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger, um häusliche Pflege zu mobilisieren.
  • Schaffung von Erleichterungen für die Kommunen bzgl. der Bereitstellung von Angeboten, die zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beitragen
  • Unterstützung bestehender stationärer Pflegeeinrichtungen (Heime) bei bedarfsgerechten Modernisierungsmaßnahmen und bei der Öffnung ins Quartier
  • Stärkung von Beratung und Prävention, um mehr Wohnen im Alter mit Versorgungssicherheit zu ermöglichen

Das heißt kurz: Mehr Wohnen, mehr ambulante Versorgung, mehr ortsnahe Angebote, stärkere Integration der Versorgungsformen, aber auch mehr kommunale Planung und Steuerung. Adressaten sind die Anbieter von Betreuungs- und Pflegeleistungen wie auch die Wohnungswirtschaft und die Kreise, Städte und Gemeinden.

Das neue Gesetz soll nach den Plänen der Landesregierung zum 01.01.2014 in Kraft treten.

Zum Hintergrund:

Seit Inkrafttreten des "alten" WTG ergaben sich gravierende Probleme bei der Initiierung neuer Wohn- und Lebensformen für Senioren. Hinzukam, dass die Instrumente das Landespflegerechts nicht ausreichten, quartiersnahe Angebote zu erleichtern. Daher setzte die Landesregierung 2011 einen partizipativen Reform - Beratungs - Prozess auf, der unter Einbeziehung der relevanten Anbieterverbände, Pflegekassen, Selbsthilfegruppen und Angehörigenvertretungen eine "Gesetzesüberprüfung" brachte, die zur Erarbeitung eines neuen Landespflege- und Einrichtungsordnungsrechts führte, die nach einer vorgezogenen Verbändeanhörung in den jetzigen Kabinettsentwurf mündete. Es steht jetzt an, den nun maßgeblichen Entwurf kritisch zu würdigen.

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS war in den Beratungsprozess zum neuen GEPA NRW, speziell zum Wohn- und Teilhaberecht u.a. als rechtlicher Berater von Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V. eingebunden und hat maßgeblich an der Stellungnahme von Wohnen in Gemeinschaft NRW (Download unter: WIG Stellungnahme WiG zu GEPA) mitgewirkt.

Was ist schon jetzt zu tun?

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel: "Zwei Dinge stehen jetzt für die Anbieter von Wohn- und Dienstleistungsangeboten für Senioren an: erstens die Nachhaltigkeit ihrer Angebote unter den neuen Rahmenbedingungen des Gesetzes zu prüfen, und zweitens auszuloten, welche neuen Möglichkeiten das Gesetz für neue Angebote quartiersnaher Versorgung unter Integration stationärer und ambulanter Angebote bietet."

Wünschen Sie mehr Informationen und individuelle Beratung, so kontaktieren Sie uns bitte unter: GEPA@RADrMichel.de

RA Dr. Michel mit Vortrag auf Deutschem Immobilien Kongress 2013

Mit dem Trend zu "Mehr Wohnen im Alter" und "Weniger Pflege im Heim" gewinnt das Leitmotiv "ambulant vor stationär" weiteres Gewicht, indem die "Quartiersbezogenheit" in den Vordergrund gerückt wird. Dies eröffnet Seniorenwohnen - Wohnen mit Service und Betreutes Wohnen - neue Möglichkeiten.

Dr. Lutz H. Michel referierte im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises Seniorenimmobilien des BFW auf dem Deutschen Immobilien Kongress 2013, dem Leitkongress der deutschen Immobilienwirtschaft in Berlin, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Chancen und Risiken Betreuten Wohnens. Sein Vortrag war der Auftakt zu den Ausführungen des stv. Vorsitzenden des BFW Nordrhein - Westfalen, Rolf Schettler, Schettler Unternehmensgruppe, zu den wohnungswirtschaftlichen Bezügen und den nordrheinwestfälischen Entwicklungen.

Zum Programm gelangen Sie <<< hier >>>. Gerne können Sie die Charts von Dr. Michel erhalten, wenn Sie uns eine Nachricht senden an: office@radrmichel.de

RA Dr. Michel mit Vortrag auf ALTENPFLEGE 2013

Mit dem Pflege - Neuausrichtungs - Gesetz und den "neuen" Landesheimgesetzen gewinnt das Leitmotiv "ambulant vor stationär" weiteres Gewicht, indem die "Quartiersbezogenheit" in den Vordergrund gerückt wird: Altenpflege nicht mehr "nur" nicht auf der "grünen Wiese", sondern konzeptionell integriert in das lokale Gemeinwesen und die dortigen Akteure. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Chancen und Risiken solcher "Quartierskonzepte" referierte Dr. Lutz H. Michel FRICS am 09.04.2013 im Rahmen des Management Kongresses auf der ALTENPFLEGE 2013, der Leitmesse für die gesamte Altenpflegewirtschaft, in Nürnberg.

Zum Programm gelangen Sie <<< hier >>>

Seminar von AS plus Trainings zum Betreuten Wohnen am 05.03.2013 in Wien

Zu allen Fragen rund um das Betreute Wohnen aus konzeptioneller, rechtlicher und betriebsbezogener Sicht referierten am 05.03.2013 auf einem Fachseminar von Austrian Standards plus Trainings in Wien die beiden Autoren des Praxiskommentars zur ÖNORM CEN TS 16118 - Betreutes Wohnen Walter Eichinger M.Sc. MRICS und Dr. Lutz H. Michel FRICS sowie die langjährige Geschäftsführerin des niederösterreichischen Hilfswerks Jana Bockholdt. Wesentliche Themen waren die Gestaltung Betreuten Wohnens, konzeptionelle Fragen, die Vertragsgestaltung, bauliche Anforderungen und die aktuellen Markttrends. Breiten Raum nahmen Fragen zur Qualitätssicherung und Zertifizierung ein. Die Diskussion mit den Teilnehmern kreiste vornehmlich um Fragen der landesspezifischen Rahmensetzungen und den Erfahrungsaustausch.

Bitte nehmen Sie <<< hier >>>Kontakt mit uns auf, wenn Sie mehr Informationen wünschen!

EUROFORUM - Lehrgang Senioren- und Pflegeimmobilien Dr. Lutz H. Michel übernimmt fachliche Leitung

"Die für die Zukunft gesteigerte Nachfrage nach Seniorenwohnungen und Pflegeimmobilien bietet eine Chance für die Immobilienwirtschaft, vom demografischen Wandel zu profitieren." So hat das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln prägnant einen wesentlichen Aspekt der Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Immobilienwirtschaft formuliert. EUROFORUM hat daher den "Lehrgang Senioren- und Pflegeimmobilien mit namhaften Autoren aus allen relevanten Fachrichtungen unter der fachlichen Leitung von RA Dr. Lutz H. Michel FRICS neu aufgelegt.

Dr. Lutz H. Michel FRICS: "Demografie, neue Dienstleistungen in einer Gesellschaft des langen Lebens, neue Rahmenbedingungen in der Refinanzierung und daraus resultierende konzeptionelle Herausforderungen für Betreiber, Investoren, Projektentwickler und Planer und die sie begleitenden Finanziers und Berater sind die Leitthemen des Seniorenimmobilienmarkts der nächsten Jahre. Nach meinen Beratungserfahrungen als in diesem Bereich spezialisierter Rechtsanwalt und zugleich als Chartered Surveyor auch Sozialimmobilienspezialist an der Schnittstelle zwischen Immobilie und Dienstleistung kommt es angesichts der Komplexität der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen immer mehr auf passgenaue Konzepte an."

Innovative Senioreneinrichtungen bedürfen einer speziellen Planung und Architektur. Neue Finanzierungskonzepte und vertragliche Regelungen müssen ebenso entwickelt werden, wie zugkräftige Marketingkonzepte und eine nachhaltige Personalplanung.

Der neue EUROFORUM - Lehrgang gibt einen umfassenden und fundierten Überblick über das aktuelle Marktgeschehen. Kompetente Autoren mit langjähriger Erfahrung in der Praxis auf dem Gebiet der Seniorenimmobilien haben ihr Wissen in den Lektionen gebündelt und didaktisch aufbereitet. Der Lehrgang hilft, Marktchancen zu erkennen und im Vorfeld Fehler bei der Planung, der Realisierung und dem Betrieb einer Senioren- und Pflegeimmobilie zu vermeiden.

Mehr Informationen erhalten Sie hier >>>

WIG - 4. Fachtagung am 06.11.2012

RA Dr. Lutz H. Michel FRICS referierte auf der 4. Fachtagung des Landesverbands "Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V." am 06.11.2012 aus juristischer Perspektive zum Thema "Informationen und Einschätzungen zur juristischen Lage der Pflegewohnformen". Er skizzierte die gegenwärtige Rechtslage in Bezug auf die Wohngemeinschaften, gab einen Überblick über die zu beobachtenede Verwaltungspraxis und stellte die Grundzüge der aktuellen Überlegungen zur WTG - Überprüfung vor.

Mehr Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier >>>

Interessieren Sie sich für den Vortrag, so senden Sie uns bitte ein eMail an: office@radrmichel.de

DIN 77800 - Betreutes Wohnen goes Europe!

CEN / TS 16118 - Sheltered Housing stellt europaweit Qualitätsmaßstäbe für Betreutes Wohnen auf - Zertifizierung durch AS plus Certification ab sofort möglich

Die seit 2006 in Deutschland eingeführte DIN 77800 - Qualitätsanforderungen an die Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen hat sich zum Erfolgsmodell in Europa entwickelt. Nachdem sich auf österreichisch - deutsche Initiative hin 2008 ein europäischer Normenausschuss gebildet hatte, um Qualitätsmaßstäbe für Betreutes Wohnen, englisch: Sheltered Housing, zu entwickeln, ist nun Anfang des Jahres der europäische Standard CEN / TS 16118 - Betreutes Wohnen "in Kraft getreten". Maßgeblich beteiligt waren Ingrid Hastedt, die Vorsitzende des Wohlfahrtwerks Baden-Württemberg, Dr. Lutz H. Michel FRICS, Rechtsanwalt und Beirat des DIS Institut für ServiceImmobilien, sowie Walter Eichinger MSc. MRICS, Geschäftsführer der Silver Living GmbH, und Kaspar Pfister, Geschäftsführender Gesellschafter der BeneVit - Gruppe.

Orientiert an dem Vorbild der DIN 77800 - Betreutes Wohnen stellt die CEN TS 16118 Anforderungen für die Bereiche Transparenz, Dienstleistungen, Wohnen, Vertragsgestaltung und Qualitätssicherung auf.

Seit 01.05.2012 weist die CEN / TS 16118 zudem in Österreich Normqualität auf. Ein österreichisches Normenkomitee, in dem auch Dr. Lutz H. Michel FRICS als Experte mitwirkte, setzte den europäischen Standard in eine ÖNORM um.

Dr. Lutz H. Michel FRICS gibt gemeinsam mit Ingrid Hastedt und Walter Eichinger MRICS einen Praxiskommentar zur ÖNORM CEN / TS 16118 heraus: Betreutes Wohnen für Senioren - die ÖNORM CEN / TS 16118. Mehr Informationen dazu finden Sie hier >>> und bestellen können Sie das Buch direkt hier >>>

Altenheim EXPO 2012

Mit der rasanten Entwicklung moderner "Lebensformen im Heim" und immer neuer "alternativer Wohnformen" gewinnt die bauliche Optimierung von im Betrieb befindlichen Seniorenimmobilien ständig an Bedeutung und wird häufig zur Schicksalsfrage für Eigentümer und Betreiber.

Chancen und Risiken des Optimierens im Bestand sind juristisch beeinflusst durch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Realisierung moderner Betriebskonzepte. Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS, Mitglied des wiss. Beirats des DIS Institut für ServiceImmobilien, referierte auf der Altenheim EXPO am 03.07.2012 in Berlin praxisorientiert zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen sowie den strategischen Optionen der Bestandsoptimierung.

Das Programm zur Altenheim EXPO 2012 finden Sie hier >>>

Sollten Sie sich für die Präsentation interessieren, so senden Sie uns bitte ein eMail an: office@radrmichel.de

Alternative Modelle für die Immobilienwirtschaft - ein Ausweg aus dem Pflegenotstand ? Veranstaltung am 01.06.2012 in Dresden

In Folge des demografischen Wandels unserer Gesellschaft ist nicht nur der Bedarf künftiger Wohnformen und ihre Ausgestaltung zu hinterfragen, sondern auch innovative Immobilien- und Wohnmodelle sind zu diskutieren.

Zu diesem spannenden Thema fand auf Initiative der BSKP Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Rechtsanwälte eine Veranstaltung am 01.06.2012 im Clara-Wolff-Haus, Krankenhaus St. - Joseph - Stift, Canalettostraße 13, in 01307 Dresden statt, auf der u.a. Rechstanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS zu "Neuen Wohnformen für's Alter" vor dem Hintergrund des neuen Einrichtungsrechts in Sachsen und den pflegerechtlichen Vorhaben im Bund referierte.

Weitere Details finden Sie in dem Programm >>>

Bei Interesse an dem Referat senden Sie uns bitte eine eMail

RA Dr. Michel mit Referat in Berlin: Deutscher Immobilien Kongress 2012

Mit dem Pflege - Neuausrichtungs - Gesetz gewinnt das Leitmotiv "ambulant vor stationär" weiteres Gewicht. Hinzu kommt das politische Petitum "ambulant vor stationär - aber bitte im Quartier". Dies geschieht alles in einem Rechtsrahmen, der durch die Förderung der sogenannten "alternativen Wohnformen" geprägt ist. Dr. Michel ging in seinem Referat auf dem Deutschen Immobilien Kongress 2012 am 10.05.2012 der Frage nach, was die Heimgesetze in den Bundesländern zulassen und was nicht und welche Chancen wohnungswirtschaftliche Projektentwickler haben.

Die Charts zum Referat auf dem "Deutschen Immmobilien Kongress 2012" finden Sie <<< hier >>>

RA Dr. Michel mit Referat zu neuen Wohnformen im Quartier

Das Leitmotiv "ambulant vor stationär" wird zunehmend durch das Petitum "ambulant vor stationär - aber bitte im Quartier" abgelöst. Dies geschieht in einem Rechtsrahmen, der durch die Förderung der sogenannten "alternativen Wohnformen" geprägt ist. Dr. Michel ging in seinem Referat auf dem Altenpflege Management Kongress 2012 am 28.03.2012 der Frage nach, was die Heimgesetze in den Bundesländern zulassen und was nicht.

Haben Sie Interesse an den Charts zum Vortrag, so senden Sie uns bitte eine eMail an: info@RADrMichel.de

Das Programm und weitere Informationen zum "Altenpflege 2012 - Management Kongress" finden Sie <<< hier >>>

Demographiekongresses "Zukunft für ein Langes Leben"

Wie werden die Menschen in 20 Jahren leben?
Welche Herausforderungen stellen sich unserer Gesellschaft?
Welche Angebote müssen Betreiber und Anbieter sozialer Dienstleistungen machen?
Wo liegen die Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft?

Diese und eine Fälle anderer Themen standen im Mittelpunkt des Demographiekongresses "Zukunft für ein Langes Leben" am 07. und 08. September 2011 in Berlin.

Dr. Lutz H. Michel referierte zum Thema "Wohnen im Quartier - Die Zukunft des Wohnens für ältere Menschen". Er zeigte aus dem Blickwinkel Immobilie + Dienstleistungen für den älteren Menschen vor dem Spannungsfeld des "weniger - älter - bunter" Strategien für nachhaltige Entwicklungen auf.

Mehr zum Programm finden sie hier >>>

Bei Interesse an dem Referat senden Sie uns bitte eine eMail.

Heim oder nicht Heim - Neues zur alten Gretchenfrage

Die sog. Neuen Wohnformen haben es nicht leicht: Heim oder nicht Heim ist die stets neue alte Gretchenfrage, die auch das VG Kassel in seinen Beschlüssen vom 17.05.2011 zu einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft und das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 25.05.2011 zu einem angeblichen Betreuten Wohnen zu klären hatte und zwar noch unter Geltung des "alten" Heimgesetzes. Beide Gerichtsentscheide zu § 1 Abs. 1 und Abs. 2 HeimG haben denselben Grundtenor: Wenn eine "Gesamtversorgung" strukturell gegeben ist, dann hat man es auch dann mit einem Heim zu tun, wenn die Wohnraumüberlassung und die Dienstleistungen von zwei getrennten Personen / Gesellschaften erbracht werden: Näheres dazu in dem Zwischenruf von RA Dr. Lutz H. Michel MRICS in CAREKonkret Nr. 27 vom 08.07.2011, S. 12.

CAREKonkret >>>

WTG Fachtagung am 09.11.2010

RA Dr. Lutz H. Michel MRICS referierte auf der 2. Fachtagung der Initiative "Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V." am 09.11.2011 aus juristischer Perspektive zu den ersten Praxiserfahrungen mit dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW in Zusammenhang mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Er kritisierte das Gesetz und den derzeitigen Verwaltungsvollzug, der die Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften sehr erschwere und häufig verhindere. Diese seien aber angesichts der aktuellen Entwicklung insbesondere im Quartier und im ländlichen Raum die angemessene Lebensform bei Pflegebedürftigkeit im Alter.

Die Charts zum Referat können Sie gerne per eMail anfordern.

Mehr Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier >>>

BECK - Akademie: Seminare zum Betreuten Wohnen 2011

Das Betreute Wohnen gewinnt immer mehr Bedeutung: nicht nur die Forderung "ambulant vor stationär" und die entsprechenden politischen Aktivitäten (ganz aktuell in Rheinland - Pfalz), sondern auch die immer stärker werdende Erkenntnis, dass das "Leben im Heim" nur ultima ratio sein kann und sein darf, führen zur Tendenz, "vorstationäre" Wohnformen zu fördern und zu befürworten. Die BECK - Akademie führte daher unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS Anfang 2011 eine Seminarreihe zu den mit dem Betreuten Wohnen in Zusammenhang stehenden Fragen juristischer, wirtschaftlicher und konzeptioneller Art durch.

Das DIS -Beiratsmitglied Prof. Lothar Marx referierte zu den baulichen Anforderungen an modernes und zukunftsfähiges Betreutes Wohnen und das DIS - Beiratsmitglied Dr. Lutz H. Michel MRICS, der auch die Co - Moderation der Veranstaltung inne hatte, stellte nach einem Marktüberblick die rechtlichen Anforderungen an das Zusammenwirken von Immobilieneigentümer und Betreuungsträger und die unterschiedlichen juristischen Gestaltungsmöglichkeiten auch unter Berücksichtigung der neuen Landesheimgesetze vor und gab anschließend einen Überblick über die Entwicklung des Seniorenwohnens in Europa.

Hier finden Sie das Programm >>>

Als Ansprechpartner zum Thema steht Ihnen Dr. Lutz H. Michel MRICS zur Verfügung.

Keine eierlegenden Wollmilchsäue entwickeln ...

... ist nicht unumstritten: je spezieller, desto schwieriger, aber je spezieller auch desto einfacher ...

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Vorschlag zur Novellierung des WTG

Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS erstellte im Auftrag des Landesverbandes Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V. in Zusammenarbeit mit Mitgliedern des WiG-NRW e.V. einen Vorschlag zur Novellierung des nordrhein - westfälischen Wohn- und Teilhabegesetzes in Bezug auf die rechtliche Einordnung und Behandlung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Die Gesetzesüberlegungen haben das Ziel, selbstorganisierte und selbstbestimmte und damit "private" Lebensformen im Alter von "staatlichem" Einfluss zu befreien. Die Stellungnahme wurde am 22.02.2011 von Claudius Hasenau und Volker Hölsewiesche, dem Vorstand von WiG-NRW, dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) überreicht.

Effizientes Anwaltsinkasso

Mit der Zunahme der Komplexität von Verfahren und Prozessen sowie der marktbedingten Notwendigkeit für Unternehmen, sich auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren, steigt die Affinität, sich für spezialisierte Nebenfunktionen solche externe Spezialisten zu suchen und einzusetzen, deren Kerngeschäftsfeld gerade das ist, was für das Unternehmen gerade nicht zur zentralen Aufgabe gehört. Das ist in der Regel auch das Forderungsmanagement als Hilfsprozess mit jedoch essentieller Bedeutung für den Bestand und das Wachstum der Unternehmen.

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Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel
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